R+V beklagt hohen Regulierungsaufwand und brüskiert mit „Vorschlag“

Mit einem Schreiben an mittelständische Autovermieter hat die R+V die Branche erneut gegen sich aufgebracht. Positiv ist zunächst die offene Informationspolitik der R + V festzuhalten. Jedoch fällt neben dem HDI und der HUK vor allem die R+V-Versicherung aus Wiesbaden durch eine rigorose und überzogene Politik des Zusammenstreichens von Schadenabrechnungen auf. Dabei verkennt die R + V die überwiegende aktuelle Rechtsprechung, obwohl einer der Unterzeichner des Schreibens mit regelmäßigen und strategischen Veröffentlichung von einschlägigen Aufsätzen und ins Bild passenden Gerichtsurteilen auffällt.

In der Rechtsprechung wird nicht nur die Schwacke-Liste nach wie vor überwiegend als geeignete Schätzgrundlage angesehen, sondern über die Grundpreise der Normaltarife hinaus, - sofern angefallen - ebenso die im Normaltarif üblichen „Nebenkosten“  als Schadenersatz zugesprochen. Diese Nebenkosten machen zumeist ca. 30 Prozent des Gesamtpreises aus und können auch noch erheblich darüber liegen.

Der Satz "Der Bundesgerichtshof hat in seinen Urteilen aus 2010 immer wieder darauf hingewiesen, dass die "erforderlichen" Nebenleistungen durch das Gericht auch durch einen Pauschalaufschlag in Höhe von 15,13% geschätzt werden können." ist völlig aus der Luft gegriffen.

Richtig ist:

Der BGH hat einen Beispielfall nicht beanstandet, in dem ein Gericht einen solchen Zuschlag als gerechtfertigt angesehen hat und es dem Tatrichter überlassen, auch einen anderen Prozentsatz zu schätzen. Richtig ist auch, dass der BGH damit keine Nebenleistungen (Haftungsreduzierung, 2. Fahrer, Zustellen,...) meinte - das ist den Urteilen eindeutig zu entnehmen - sondern einen Aufschlag bei der Vermietung nach Unfällen. Es ist also von der Rechtssprechung anerkannt, dass sowohl die Nebenkosten abgerechnet werden können, sofern Nebenleistungen erbracht wurden, als auch ein "Aufschlag für Unfallersatzleistungen" vom Schädiger zu ersetzen ist, sofern entsprechende Mehrleistungen erforderlich waren (Vorfinanzierung, erhöhter Bearbeitungsaufwand, zusätzliches Bonitätsrisiko,...).

Man "verwechselt" im hier beigefügten Schreiben einfach den Zuschlag für unfallbedingte Mehrleistungen mit den Nebenkosten oder versucht sogar, die Grenzen zu verwischen. Aber man gibt sich sodann großzügig und spricht von 25 (!) Prozent. Das bringt dann auch nichts mehr, zumal die Basis bei Fraunhofer gesehen wird, der von den meisten Gerichten abgelehnten Auftragsarbeit der Versicherer.

Der Hoffnung der Vermeidung von  Streitigkeiten schließen wir uns grundsätzlich an. Leider ist jedoch zu erwarten, dass mit der Regulierungspolitik der R + V genau das Gegensteil eintritt.

Schreiben ansehen

Empfehlung: Rundablage

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben