F.A.Z. sieht einen "funktionierenden" Versicherungsmarkt

Der F.A.Z. vom 23.08.2010 ist ein Leitartikel zum Funktionieren des Versicherungsmarktes zu entnehmen. Der Autor meint zu erkennen, dass durch die Folgen einer Pleite eines ausländischen Versicherers (Ineas und Ladycar Online) erkennbar werde, wie gut der Versicherungsmarkt derzeit funktioniere.

Was er dabei übersieht: Die Folgen sind für Kunden verheerend. Wer mit seinem Fahrzeug in den vergangenen Monaten einen Schaden erlitten hat, blieb auf diesem sitzen, obwohl er dagegen versichert war. Die Versicherung zahlte einfach nicht mehr. Der Autor fordert die Verbraucher deshalb auf, von nun an auch die wirtschaftliche Lage der Versicherer zu berücksichtigen (!!!), wenn sie eine Kfz-Versicherung abschließen möchten. Aber weder Banken noch Versicherungen lassen sich soweit in die Karten schauen, als dass Experten in der Lage wären, ihre Stärke richtig einzuschätzen und Vergleiche anzustellen. Wie soll das dann der Verbraucher können?

Der Autor meint weiter, dass der Preiskampf auf dem Versicherungsmarkt nur Vorteile für Verbraucher hätte. Billig ist geil. Der Fall eines Schadens und die Zahlungspflicht des Versicherers werden dabei ausgeblendet. Dass die Kehrseite der Medaille geprägt ist durch Schadenmanagementstrategien der Versicherer, die auf dem Reparatur-, Sachverständigen-, und Vermietungsmarkt verbrannte Erde hinterlassen, wird nicht erwähnt. Verbraucher sind in den Augen der Versicherer im Schadenfall nicht mehr gewünscht, so die häufige Erfahrung. Glücklicher Weise führt das dazu, dass sich immer mehr Verbraucher einen Anwalt nehmen, um dem etwas entgegen zu setzen.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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