Landgericht Mönchengladbach mit einer Serie von Entscheidungen gegen Mittelwertbildung und pro Schwacke

Das LG Mönchengladbach hat in mehreren Mietwagenentscheidungen den Mietwagen-Normaltarif mit Schwacke geschätzt und sowohl der Schätzung mit Fraunhofer, als auch der Mittelwertbildung zwischen beiden Listen eine klare Absage erteilt. Im Gegensatz zum Prozessverlauf in anderen Verfahren kann hier davon ausgegangen werden, dass vor allem der intensive und richtige Vortrag der Klägerseite dem Gericht die Möglichkeit eröffnete, sich intensiv auch mit der Mittelwert-Thematik auseinander zu setzen.

LG Mönchengladbach 5 S 111/09 vom 06.08.2010

"Die Schätzung erfolgt mit Schwacke 2007 (und nicht mit Fraunhofer und nicht mit einem Mittelwert aus beiden Listen), weil die Beklagte nicht hinreichend dargelegt hat, dass die Schwacke-Liste hierfür nicht geeignet ist."

"Eine Kombination von Schwacke und Fraunhofer (vgl. LG Bilefeld, Urteil vom 09.10.2009 - 21 S 27/09 - Juris) hält die Kammer deshalb nicht für sachgerecht, weil gegen die Anwendung der Schwacke-Liste keine durchgreifenden Bedenken bestehen und außerdem die Preise beider Listen - wie aufgezeigt - aus methodischen Gründen nicht vergleichbar sind."

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LG Mönchengladbach 5 S 14/10 vom 06.08.2010

LG Mönchengladbach 5 S 16/10 vom 06.08.2010

LG Mönchengladbach 5 S 18/10 vom 06.08.2010

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