Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 48-20

Landgericht Zwickau 6 S 25/20 vom 30.10.2020
(Vorinstanz Amtsgericht Zwickau 22 C 263/19 vom 04.12.2019)

1. Zur Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten nach einem Unfall ist die Schwacke-Liste Automietpreisspiegel verwendbar.
2. Für die Anwendbarkeit der Schwacke-Werte spricht die nicht-anonyme Befragungsmethose, da hierdurch die Ergebnisse verlässlich und nachprüfbar werden.
3. Eine Verwendbarkeit der Fraunhofer-Liste ist nicht gegeben. Gegen die Anwendbarkeit der Fraunhofer-Werte spricht, dass Fraunhofer von der Versicherungswirtschaft beauftragt wurde und sich auf besondere Internetangebote stützt.
4. Im Fall einer Not- und Eilsituation hat der Geschädigte Anspruch auf die entstandenen Kosten, das unabhängig von der Frage der Erforderlichkeit.
5. Kosten vereinbarter und erforderlicher Nebenleistungen für Zustellung und Abholung sowie eine Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung sind zusätzlich erstattungsfähig.

Zusammenfassung: Das Berufungsgericht in Zwickau hebt eine erstinstanzliche Fraunhofer-Entscheidung des Amtsgerichtes auf und schätzt die erforderlichen Mietwagenkosten nach Schwacke. Insbesondere wird dem Amtsgericht der Irrtum bescheinigt, dass Schwächen der Methode von Fraunhofer hinnehmbar seien, wenn es sich nicht um eine Eil- und Notsituation der Anmietung eines Ersatzfahrzeuges handele. Das Landgericht schließt sich ganz generell den Anwendern der Schwacke-Liste an und verweist auf grundsätzliche methodische Probleme der Fraunhofer-Liste.

Bedeutung für die Praxis: Das Landgericht Zwickau geht sehr genau auf die Kritikpunkte an den Listen ein. Ein vermeintlicher Schwacke-Nachteil wird dabei revidiert. Denn wenn die bei Schwacke verwendeten Preise nicht anonym zusammengetragen wurden, bedeutet dies für das Gericht, dass diese dadurch nachprüfbar und verlässlich werden. Das ist in Bezug auf eine Zusammenstellung von tausenden Werten zu einer Statistik ein gewichtiger Punkt. Zumal der Fraunhofer-Liste schon von Beginn an vorgeworfen wird, dass ihre Werte nicht nachvollziehbar seien und auch nicht überprüfbar. Zudem wird die - wenig transparente - Fraunhofer-Methodik durch die gemeinsame Vorarbeit mit der Versicherungswirtschaft seit Jahren angezweifelt. Das sieht auch das Gericht so und sieht die Liste der neutralen Schwacke-Organisation klar im Vorteil und lässt daher nur diese als Schätzgrundlage nach § 287 ZPO gelten.

 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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