Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 32-19

Amtsgericht Betzdorf 37 C 328/18 vom 09.07.2019

1. Die Schwacke-Liste Automietpreisspiegel ist eine taugliche Schätzgrundlage nach § 287 ZPO zur Ermittlung erforderlicher Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall.
2. Der beklagtenseits zur Regulierung herangezogene Fraunhofer-Mietwagenspiegel wird nicht angewendet.
3. Das Risiko von Reparaturverzögerungen mit der Folge einer längeren Mietdauer trägt der Schädiger.
4. Vom Grundmietpreis ist ein Abzug für ersparte Eigenkosten am Geschädigtenfahrzeug in Höhe von 10 % vorzunehmen.
5. Ein Aufschlag von 20 % wegen unfallbedingter Zusatzleistungen erscheint bei einer Ersatzanmietung binnen einer Woche nach dem Unfall gerechtfertig.
6. Zusätzliche Kosten für Nebenleistungen bzgl. Haftungsreduzierung sowie für Zustellen und Abholen sind erstattungsfähig.

Zusammenfassung: Das Amtsgericht Betzdorf schätzt erforderliche Mietwagenkosten anhand der Schwacke-Liste, die nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung geeignet sei. Der Beklagtenvortrag enthalte keine konkreten Hinweise darauf, dass Schwacke hier nicht anwendbar sei. Insbesondere ist eine Hinweis auf Fraunhofer kein konkreter Sachvortrag. Auf den Grundpreis ist ein unfallbedingter Aufschlag zuzusprechen und Nebenkosten sind ebenso erstattungsfähig.

Bedeutung für die Praxis: Im Bezirk des Landgerichtes Koblenz ist Schwacke die etablierte Liste, auch wenn das OLG Koblenz das im Einzelfall anders sehen mag. Das Gericht verweist auch auf eine Entscheidung des OLG Koblenz, in der lediglich mit den Werten der Fraunhofer-Liste geschätzt wurde, da nach Ansicht des OLG hier der Beklagtenvortrag die Schwacke-Liste erschütterte. In dem OLG-Verfahren habe die Beklagte günstigere und vergleichbare Alternativen vorgelegt. Und genau das ist in dem Verfahren am Amtsgericht Betzdorf nicht geschehen. Hier lagen keine Alternativangebote vor, und wenn waren sie nicht vergleichbar mit der Leistung, die der Geschädigte erhalten hat und die erforderlich gewesen ist. Damit ist hier die Schwacke-Liste anwendbar, so das Gericht. Das zeigt, dass selbst bei negativer obergerichtlicher Rechtsprechung genauer hingesehen werden muss und es sich lohnt, tiefer in die Materie einzusteigen und anhand der Besonderheiten des Falles genauer zu prüfen. Zudem spricht das Amtsgericht einen unfallbedingten Aufschlag in Höhe von 20 % zu, den es auch ausführlich mit bestimmten unfallbedingt erbrachten und auch aus Sicht des Geschädigten erforderlichen Leistungen des Vermieters begründet.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

weiterlesen...
nach oben