Wie sich Versicherer den Internetpreis schönrechnen

NUR FÜR MITGLIEDER

Wie kommen Versicherer von einem Internetpreis pro Woche von 901 Euro auf 189 Euro? Die Antwort auf diese Frage ansehen

Versicherer behaupten in tausenden Mietwagenprozessen, der Geschädigte habe zu teuer angemietet und verweisen dann auf selbst recherchierte Internetpreise von großen Autovermietern. Eine Woche einen Mietwagen zu nutzen soll dann nur 200 Euro kosten und mehr stehe auch einem Geschädigten nicht zu. Habe er zu teurer angemietet, sei das sein Pech, als Versicherer zahle man das jedenfalls nicht.

Das ist eine Position der Stärke, unter der Geschädigte, Autovermieter und Autohäuser leiden, die sich in jedem Einzelfall mühsam mit anwaltlicher Unterstützung und häufig erst nach einem Gerichtsverfahren den Rest der berechtigten Forderungen vom Versicherer holen müssen. Dass diese Forderungen berechtigt sind, zeigt die obige Darstellung darüber, wie sich Versicherer den Internetpreis schönrechnen.

Es wurde ein Beispiel in Düsseldorf gewählt, weil sich dort kürzlich ein Oberlandesgericht in seiner Argumentation arg vergriffen hat.

 

Und übrigens:
Für dieselbe Leistung würde nach der Schwackeliste-Automietpreisspiegel ein Gericht, das diese Liste als Schätzgrundlage für den Marktpreis von Mietwagenkosten heranziehen will, einen Marktpreis von 811,02 Euro zusprechen. Mittelwert Schwacke 2014 in Düsseldorf, Mietwagengruppe 3, inklusive Haftungsreduzierung, inklusive erweiterter Haftungsreduzierung, Zweitfahrer und Navigationsgerät, ohne Kilometerbegrenzung, für eine Woche.
Das würde für den Normalkunden gelten, der mit Kreditkarte vorfinanziert, aber genauso für den, der mittellos auf die Vorfinanzierung durch den Vermieter angewiesen ist. Dies bekäme der Mieter, der kurzfristig ein Auto braucht ebenso wie der Mieter, der das planen kann und frühzeitig reserviert.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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