Repräsentative Umfrage bei Autofahrern: Nur jeder Zweite kennt wichtige Rechte.

Der Bundesverband der Autovermieter hat in Kooperation mit dem Deutschen Anwaltverein 1.000 Autofahrer befragen lassen, welche ihrer Rechte sie kennen und wie sie das Regulierungsverhalten von Versicheren nach einem unschuldig erlittenen Verkehrsunfall einschätzen. Im Interesse stand auch, wie sich die Autofahrer voraussichtlich verhalten werden.

Die Studie hat ergeben, dass:

- Mehr als jeder 10. Geschädigte nicht darüber informiert ist, wer einen solchen Schaden bezahlen muss.

- Mehr als jeder 2. Geschädigte ist in Unkenntnis, dass er problem- und kostenlos einen Verkehrsanwalt beauftragen kann, um seine Interessen zu vertreten und seine Forderungen durchzusetzen. Frauen sind sich darüber noch weniger im Klaren, als Männer.

- Nur 65% der Autofahrer würden einen eigenen Sachverständigen mit der Ermittlung der Höhe der Reparaturkosten beauftragen.

- Gar nur 38% würden sich einen Anwalt nehmen, alle anderen wissen es nicht oder würden es nicht tun.

- Doch glauben nur 31%, dass der Versicherer in einem solchen Fall den Schaden problemlos regulieren wird.

- Sogar 52% gehen davon aus oder schließen es nicht aus, dass man den Haftpflichtversicherern grundsätzlich schlechte Zahlungsmoral vorwerfen kann.

- Immerhin 65 % würden Versichererangebote nicht annehmen und stattdessen selbst entscheiden, wo und wie die Reparatur stattfindet.

Damit ergibt sich eindeutig eine Berechtigung für die Forderung an die Politik, die Praxis des Zentralruf der Autoversicherer zu unterbinden, Anrufer an den regulierungsverpflichteten Versicherer telefonisch durchzustellen. Das Bundejustizministerium (BMJ) behauptete gegenüber dem BAV, dass jeder Geschädigte sein Recht auf einen Anwalt kenne und sich damit bewusst in die Arme des Versicherers begebe, wenn er sich durchstellen lasse. Das ist falsch, das konnte mit dieser Studie herausgefunden werden.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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