Stiftung Warentest: Kfz-Versicherer tricksen bei der Schadenregulierung

Essen. Verbraucherschützer warnen: Die deutschen Kfz-Versicherer tricksen zunehmend bei der Regulierung von Haftpflichtschäden und schrecken auch nicht davor zurück, gegen geltendes Recht zu verstoßen.

Es geht um Milliarden und es geht um Betrug. Verbraucherverbände und Anwälte werfen den Kfz-Versicherungen vor, systematisch bei der Bezahlung von Haftpflichtschäden im Kraftfahrzeuggeschäft zu tricksen. Gründe dafür gibt es millionenfach.

In diesem Jahr droht den Versicherern ein dickes Minus von einer halben Milliarde Euro. Gleichzeitig schätzt die Branche laut ihrem Gesamtverband (GDV), dass bei zehn Prozent der Unfälle in der Haftpflicht die Schadenhöhe manipuliert wird. Nicht nur durch professionelle Kriminelle, Stichwort „Autobumser”, sondern auch im Rahmen des anerkannten deutschen Volkssports Versicherungsbetrug. Da ist die Versuchung groß, sich bei der Regulierung Geld zurückzuholen und den Geschädigten abzukochen. Schließlich ist er ja in der Regel kein Kunde des eigenen Hauses.

Zu Hilfe kommt den spezialisierten Sachbearbeitern, dass sich die Materie für den Laien durch einen Urwald von Paragraphen und ein Dickicht von Urteilen längst in eine dunkle gewandelt hat. Und obwohl dem Geschädigten die Übernahme der Rechtsanwaltskosten unbestreitbar zusteht, verzichten viele auf den Gang zum Anwalt. Das nutzen die Versicherungen aus.

Inzwischen berichten selbst Verkehrsanwälte davon, dass die Rechtsabteilungen der Versicherungen auch gegenüber Anwälten alles versuchen, die Schadenssumme irgendwie klein zu kriegen. Dabei schrecken sie laut den Warentestern nicht davor zurück, gegen geltendes, auch höchstrichterlich gesprochenes Recht zu verstoßen. Anwälte sollen so zermürbt werden, damit sie am Ende eines langen Verfahrens davor zurückschrecken, für einige hundert Euro vor Gericht zu gehen.

Die wichtigsten Tipps der Warentester
Stiftung Warentest hat gerade die wichtigsten Tipps für Geschädigte und Tricks der Versicherer veröffentlicht.

Neben dem Anspruch auf die Übernahme der Anwaltskosten hat der Geschädigte Anspruch auf einen eigenen Gutachter, außer bei Bagatellschäden bis 750 Euro. So viel kostet aber bereits eine Macke in einer mitlackierten Stoßstange. Verzichten Sie auf keinen Fall darauf. Sie müssen keine Preisvergleiche bei Gutachtern anstellen.

Sie können nach Gutachten abrechnen, auch wenn Sie den Schaden privat regeln oder gar nicht reparieren lassen. Bei einer solchen „fiktiven” Abrechnung darf unter Umständen die im Gutachten veranschlagte Mehrwertsteuer abgezogen werden.

Das Gutachten regelt auch die Reparaturdauer, in der Ihnen entweder Nutzungsausfallgeld oder ein Mietwagen zusteht. Der Zeitraum beginnt erst nach der Erstellung des Gutachtens und kann um fünf Tage Bedenkzeit ergänzt werden. Den teuren Ersatzwagentarif eines Vermieters muss die Versicherung bezahlen, wenn aufgrund der Umstände ein normaler Tarif nicht zu erhalten war.

Der Schaden darf in einer teureren Markenwerkstatt repariert werden. Entgegen dem Willen mancher Versicherung muss niemand in eine freie Werkstatt gehen. Auch die teils höheren Kosten für Ersatzteile in einer Werkstatt gegenüber dem Teilehandel müssen bezahlt werden.

Mehrwertsteuer abziehen ist unzulässig
Bei einem Totalschaden älterer Autos ziehen die Versicherungen gern die Mehrwertsteuer ab. Das ist unzulässig.

Der im Gutachten genannte Restwert ist verbindlich. Zu dem Preis kann der Unfallwagen abgegeben werden. Die Versicherung kann sich nicht darauf berufen, sie hätte einen höheren Verkaufspreis erzielen können.

Es gibt eine Reihe von kleineren Posten, die dem Unfallopfer zustehen, etwa die Reinigung des Wagens. Auch hier hilft der Anwalt weiter.

Versicherungen versuchen verstärkt, schnell persönlich an den Geschädigten heranzukommen. Nette Callcenter-Mitarbeiter versprechen dann das Blaue vom Himmel. Lassen Sie sich nicht darauf ein, nur weil es bequem erscheint. Fällen Sie keine Entscheidungen unter Stress.

Übrigens hilft dem vielleicht ja eigentlich netten Unfallgegner eine niedrige Abrechnung Ihres Schadens überhaupt nicht. Um wie viele Klassen er schlechter eingestuft wird, hängt von der Zahl seiner Unfälle im Jahr ab, nicht von der Schadenhöhe.

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Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

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Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
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- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

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