Corona-Situation, Maßnahmen und Ausblick

Die Situation spitzt sich zu. Die Politik hat neue Maßnahmen beschlossen, die sich vor allem an der Situation in den Kliniken orientiert. Ziel und Maßnahmen sind möglichst viele Erst- und Zweitimpfungen, Boostern, Impflichten für bestimmte Gruppen, Home-Office-Pflichten und Vorgaben von 2G bzw. 2G+.

Das alles hat das Ziel, den Druck durch die Virusverbreitung einerseits und den Druck durch die Notwendigkeit der Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens im Einklang zu halten. Es ist unbedingt zu vermeiden, dass nicht mehr alle Erkrankten versorgt werden können, weil das Gesundheitssystem in extremem Ausmaß überlastet ist. Andererseits ist ein Lockdown ebenso verheerend und unter allen Umständen abzuwenden.

Leider lässt es die Entwicklung der letzten Wochen notwendig erscheinen, sich als Autovermieter mit der Konstellation eines erneuten teilweisen, regionalen oder vollständigen Lockdowns auseinanderzusetzen. Die Branche der Autovermieter hatte im letzten Jahr ganz erhebliche Schwierigkeiten, dieses Tal zu durchschreiten. Die Auswirkungen der Nachfrage-Rückgänge bei gleichzeitig erdrückenden Kosten sind in fast allen Unternehmen noch heute spürbar.

Nach unserer Auffassung sollten die Anbieter bei aktuellen Entscheidungen die Möglichkeit nicht unberücksichtigt lassen, dass der Betrieb einer Autovermietung im Spätherbst, Winter und ggf. auch noch im Frühjahr wieder unter erheblichen Einschränkungen stehen wird.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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