Ruhetage an Ostern: BAV begrüßt Rücknahme

Die soeben von der Bundeskanzlerin verkündete Rücknahme der Ruhetags-Regelung für den 01. und den 03. April durch die Bundesregierung wird von den Autovermietern sehr begrüßt.

Wie in anderen Branchen auch entstanden durch diesen Versuch der Lockdown-Verschärfung viele Unklarheiten und ein erheblicher Abwicklungsaufwand vor allem aufgrund der Kürze der Zeit und dem Eingriff in bereits bestehenden Abläufe.

Viele Kunden waren und sind verunsichert und wollten in den letzten 24 Stunden bestehende Reservierungen zurücknehmen. Aufgrund der mangelnden Klarheit der Formulierung der Beschlüsse vom 23. März konnten die Unternehmen ihren Kunden keine konkreten Antworten geben und die Vermietung der Fahrzeuge war nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Letztlich wird einer Branche, die keinen Gegenstand verkauft, sondern ein kurzzeitiges Nutzungsrecht an einem mobilen Gut anbietet, ein erheblicher Schaden verbleiben. Denn nicht alle in den letzten Stunden hingenommenen Stornierungen und unterbliebenen Reservierungen werden auszugleichen sein. Herumstehende Fahrzeuge kosten Geld, der Umsatz fehlt.

Die Unternehmen weisen nochmals auf ihre Anstrengungen der Reinigung und Desinfektion ihrer Fahrzeuge hin sowie auf den Vorteil, zur Minimierung des Ansteckungsrisikos mit einem Mietfahrzeug zu reisen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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