Autovermieter im 4. Corona-Monat

Im März begann die Krise durchzuschlagen.
 
Die Situation war und ist für die Branche der Autovermieter absolut dramatisch. Einen mit den Folgen der Corona-Pandemie vergleichbaren Nachfrageeinbruch hat es bisher zu keiner Zeit gegeben. Teilweise ist der Umsatz der Unternehmen flächendeckend binnen weniger Tage um 90 Prozent eingebrochen. Die wichtige Kenngröße Auslastung ist vielerorts von über 80 Prozent auf 10 Prozent gesunken. An manchen Stationen - wie an Flughäfen - gab es einfach keine Kunden mehr, aber eine so große Vielzahl von Fahrzeugen, dass diese vor Ort nicht unterzubringen waren. Wichtige Marktsegmente wie Geschäftskunden-Mieten oder Urlaubsvermietungen fanden wochenlang nicht mehr statt.
 
Die Maßnahmen, mit denen die Unternehmen reagieren mussten, stellen noch immer eine extreme Ausnahmesituation dar. Die Kosten der Vermieter mussten sofort auf ein Minimum reduziert werden. Personalkosten und Fahrzeugkosten sind dazu die wichtigsten Stellschrauben. Bei nahezu allen Unternehmen wurden Kurzarbeitsprogramme eingeführt und Fahrzeuge ausgeflottet, bei größeren Autovermietern auch eine vorübergehende Straffung des Filialnetzes vorgenommen, die teilweise bis heute anzudauernd scheint. Andere Stationen öffnen verkürzt, zum Teil bis heute.
 
Im Ergebnis stehen viele Unternehmen vor dem Aus bzw. brauchen Hilfen. Über die Schwierigkeiten großer Unternehmen, auf diese Herausforderungen zu reagieren und heute damit umzugehen, wurde berichtet. Lediglich Unternehmen, die ihre Schwerpunkte in Geschäftsfeldern wie Werkstattersatz-Geschäft, Unfallersatz-Geschäft oder Assistance-Angeboten haben, mussten weniger stark oder nur verzögert auf die Veränderungen reagieren.
 
Inzwischen hat sich die Situation für viele Unternehmen ins Gegenteil verkehrt, was auch nicht als optimal gelten kann. Die Nachfrage zieht wieder an, wenn auch nicht auf das bisher für normal gehaltene Niveau, so doch spürbar. Aufgrund der erheblichen Reduzierung des Fuhrparks ist die Auslastung der Flotte teilweise je nach Region und konkret benötigtem Fahrzeug daher nun bei nahe 100 Prozent. Es können dann leider nicht alle Kunden bedient werden. Das bedeutet, viele Unternehmen könnten mehr Fahrzeuge vermieten, wenn sie darüber verfügen würden. Doch die Autovermieter sind derzeit noch sehr vorsichtig, ihre Flotten wieder aufzustocken, denn eine zweite Infektionswelle wäre möglicherweise noch weit weniger zu verkraften, als die erste.
 
Dass derzeit nicht alle Anfragen zu bedienen sind, hat den Effekt, dass die durchschnittlichen Mietwagenpreise im Augenblick eher hoch und mancherorts so hoch sind wie seit langem nicht. Grundsätzlich ist die Preisanpassung nach dieser langen Durststrecke aus Sicht der Branche eher gut und notwendig. Die Mietwagenpreise waren aus unserer Sicht seit längerem durch einen erheblichen und vor allem über den Preis ausgetragenen Wettbewerb zu niedrig. Wir halten aktuelle Preissteigerungen daher für eine dringend notwendige Normalisierung.

Wir hoffen, dass sich das aktuelle Preisniveau hält und bei einem Ausbleiben der vieldiskutierten zweiten Welle die Branche im kommenden Jahr das Vor-Corona-Niveau erreichen kann.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
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Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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