Miete von Kfz ist systemrelevant

Die unternehmerischen Freiheiten und die Bewegungsfreiheit der Bürger unterliegen immer weiteren Einschränkungen, um die Infektionszahlen mit dem Corona-Virus in den Griff zu bekommen.

Daher ist es wichtig, diejenigen Branchen und Aktivitäten zu identifizieren, die in dieser Krise trotz alledem erlaubt bleiben müssen, um die Basis der Versorgung der Menschen für die nächsten Wochen zu definieren.

Wir weisen darauf hin, dass die Branche der Autovermieter dem Beispiel Bayerns folgend in allen Bundesländern zwingend auf eine Positivliste der erlaubten unternehmerischen Aktivitäten aufgenommen werden muss.
https://www.stmgp.bayern.de/wp-content/uploads/2020/03/2020_03_19_positivliste_av_betriebsuntersagungen_geschaefte.pdf 

Wir bitten als Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. die bundes- und landespolitischen Entscheidungsträger, die Wechselwirkungen der Mobilitätsanbieter auch im Fall von Ausgangssperren im Blick zu behalten.

Autovermietungsunternehmen sollten keinen grundsätzlichen Betätigungsbeschränkungen unterliegen. Hintergrund dessen ist, dass die Vermietung von Kfz bei Vornahme von weiteren Einschränkungen und auch im Katastrophenfall ein unbedingt notwendiges Angebot darstellt.

Beispiele für zwingend notwendige Angebote und Tätigkeiten:

•    Transport/Zulieferdienste mit Mietfahrzeugen zur Aufrechterhaltung der Versorgungskette vom Lieferanten bis zum Händler,

•    häusliche Krankenpflege mit Mietfahrzeugen,

•    Versorgung von Apotheken mit Mietfahrzeugen,

•    Miet-Lkw für die Belieferung im Lebensmittel-Einzelhandel,

•    Verteiler-Logistik in Städten mit kleinen und größeren Mietfahrzeugen,

•    Vermietung von Mietfahrzeugen allgemein an Zusteller,

•    Regulärer Postdienstleister mit Miettransportern,

•    Facility-Management mit Mietfahrzeugen,

•    Reinigungsdienste (Krankenhaus etc.) mit Mietfahrzeugen,

•    Vermietung an Handwerker,

•    Essen auf Rädern mit Mietfahrzeugen,

•    Allgemeine Transportdienste/Personentransport für Kliniken, ebenso mit Mietfahrzeugen,

•    Mobilitätsdienstleistung/ Ersatzfahrzeuge für alle und Weiterfahrt des Individualverkehrs nach Fahrzeug-Ausfall,

•    Handhabung der Parksituation rund um Mietstationen im Zusammenhang mit mehrfach überhöhten Rückgaben von Fahrzeugen,

•    Betreuung privater und gewerblicher Mieter im Rahmen des Vertragsverhältnisses für viele zehntausend Fahrzeuge, die im Land unterwegs sind.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

Bitte hier klicken ...

BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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