DAT-Report: interessant und in Teilen durchaus überraschend

Die Vorstellung des DAT-Reports 2020 am 23. Januar 2020 in Berlin enthielt auch in diesem Jahr interessante Informationen und vor allem zu Unfallthemen auch Überraschendes. 

Zum Hintergrund:

Die DAT befragt jedes Jahr ca. 4.000 Autofahrer zu verschiedenen Themen wie Preis und Marktsituation bei Neuwagen- und Gebrauchtwagenkauf sowie Wartung, Reparatur, Versicherungen, Schaden und neue Mobilität.

Auf viele Fragen erhielten die Macher des Reports viele konkrete Antworten. Diese Fakten werden im DAT-Report im Februar 2020 veröffentlicht.

Wir haben hier bereits einmal einige Aspekte herausgegriffen:

Zur Akzeptanz des Carsharing sagten lediglich 19 % (2015: 9 %) der Neuwagenkäufer und 18 % (2015: 14 %) der Gebrauchtwagenkäufer, dass es "infrage käme". Eine spezielle Befragung der Carsharing-Nutzer konnte nicht durchgeführt werden, da die Anzahl der Nutzer unter den 4.000 Befragten zu gering war.

Die Hälfte der Käufer von Neu- oder Gebrauchtwagen lehnten Casharing u.a. deshalb ab, weil Teilen für sie in keiner Weise infrage kommt. Weitere Gründe waren mangelnde Flexibilität und hoher Aufwand.

Ein ähnliches Bild ergibt sich zu neuartigen Abo-Modellen.

Zum Thema Unfallreparaturen nach unverschuldeten Unfällen (Haftpflicht) wurden Fragen zu diesen Themen gestellt:

- Was sind die Anlaufstellen nach einem Unfall?

Antworten (mit Mehrfachnennungen): 57 % Werkstatt, 29 % eigener Sachverständiger, 22 % Rechtsanwalt und 21 % gegnerische Versicherung.

Das bedeutet, dass mit Werkstatt, Gutachter und Anwalt immerhin 4 von 5 Unfallopfern den Weg gehen, sich nicht vom Haftpflichtversicherer einlullen zu lassen und sich selbst gegen den Schädiger zu positionieren. Das kann als erfreulich angesehen werden.

Das Ergebnis, dass immerhin 22 %, also fast jeder Vierte, von selbst oder auf Empfehlung einen eigenen Rechtsanwalt einschaltet, ist ebenso bemerkenswert. Hier wäre zu hoffen, dass diese Frage im nächsten Report wieder aufgegriffen wird und eine Entwicklung ablesbar wird. Die Kürzungsorgien der Versicherer sollten absehbar die Anwaltsquote weiter befeuern.

- Kennen Sie Smart-Repair?

Antworten: 32 % kennen kein Smart-Repair, 15 % haben aber schon einmal eine solche günstige Möglichkeit der Reparatur beauftragt. Andersherum: 85 % kennen es nicht oder lehnen es ab.

Das steht sicherlich im Zusammenhang mit einer anderen gestellten Frage zur durchschnittlichen Schadenhöhe: 43 % der Schadenumfänge liegt unter 1.000 Euro (lediglich 20 % über 3.000 Euro).

- Anteil Reparaturen in Haftpflicht

Laut DAT-Report werden von den Befragten, die einen Unfall hatten, in ca. 40 % der Fälle die Schäden nicht repariert.

- Anteil der fiktiven Abrechnung in Haftpflicht

In ca. 36 % der Fälle wird fiktiv auf Gutachtenbasis oder per Kostenvoranschlag abgerechnet. Bei den Befragten unter 29 Jahren lag diese Quote gar bei 45 %. Auch hier dürfte eine Rolle spielen, dass unter 29-jährige oft ältere Autos fahren, ggf. der durchschnittliche Haftpflichtschaden auch niedriger ausfällt.

Wenn diese fiktiv abrechnen, heißt das, dass sie entweder unrepariert weiterfahren oder aber später günstiger teilreparieren bzw. mit günstigeren Teilen reparieren lassen, aber damit auf einen Anspruch weiterer Regulierungskosten wie Mietwagenkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung, ggf. Gutachterkosten (wenn über Bagatellgrenze), Anwaltskosten ... höchstwahrscheinlich verzichten.

Das bedeutet, dass bei jedem dritten eintretenden Haftpflichtschadenfall (das sind die Fälle unter der Bagatellgrenze) der Versicherer nur einen Teil der erstattungsfähigen Kosten tragen muss, möglicherweise weil es keine hinreichenden Angebote an den Geschädigten gibt, den Schaden inklusive all dieser Leistungen zu beheben und er sich zunächst mit Blick auf den reinen Netto-Schadenbetrag - noch nicht einmal neutral und rechtsverbindlich festgestellt (Bagatellgrenze gedanklich außen vor gelassen) - ohne Reparatur behilft und auch der Finanzminister nichts bekommt. Die Fiktivabrechnung ist mithin vor allem für den Versicherer lohnend.
Die Diskussion in Golsar wird spannend: https://www.juris.de/jportal/nav/juris_2015/aktuelles/magazin/fiktive-schadensabrechnung-kostenprognosen.jsp
 

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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