Förderung Carsharing

Die Bundesregierung plant neben dem Elektromobilitätsgesetz auch die Förderung von Carsharing. Nutzern von Carsharing-Fahrzeugen sollen z.B. spezielle Parkplätze zur Verfügung stehen, die dann von den Kommunen dafür ausgewiesen können, nur von Carsharing-Fahrzeugen genutzt zu werden. Das ggf. sogar kostenlos. 

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. begrüßt diese Initiative der Bundesregierung. Der Gesetzentwurf wird mit Spannung erwartet. Wir sehen in der Förderung des Carsharings einen Beitrag zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur speziell in größeren Städten. Mobilität in Ballungsräumen funktioniert zukünftig immer besser ohne eigenes Fahrzeug, wenn sich die Vernetzung der Verkehrsträger für den Nutzer möglichst komfortabel organisieren lässt. Dazu ist die bedarfsgerechte und zeitsparende Verfügbarkeit von individueller Mobilität an Verkehrsknotenpunkten und in Wohnvierteln eine Voraussetzung.

Auch wenn die Effekte des Carsharing selbst unter Fachleuten kontrovers diskutiert werden, die Attraktivität des Verzichtes auf ein eigenes Fahrzeug nimmt zu, wenn die Mobilität mit anderen Mitteln komfortabel und preiswert zu bekommen ist. Dahin zielt diese Initiative.

Zum Mix der benötigten Mobilitätsformen gehört neben der Kurzzeitvermietung (Carsharing) auch die ganz normale Autovermietung. Fahrten am Wochenende oder der Transport von Gütern erfordert andere Fahrzeuge und andere Preismodelle, als im Carsharing üblich. Der Gesetzgeber und bei der Umsetzung auch die Kommunen werden darauf achten müssen, dass die Kriterien der Auswahl der Carsharing-Betreiber keine ungerechtfertigte Benachteiligung von Autovermietern darstellen. Sofern der Autovermieter seine Flotte und sein Preismodell anpassen möchte, müssen auch ihm und seinen Kunden die Privilegien der Carsharing-Förderung zugänglich gemacht werden.

Viele Autovermieter sind bereits heute auch als Carsharing-Betreiber tätig. Dazu können häufig dieselben Fahrzeuge verwendet werden. Durch Carsharing kann sich in Zukunft für viele Autovermieter ein zusätzliches Geschäftsfeld ergeben. An der Förderung des Carsharing müssen sie teilhaben dürfen. Dafür werden wir uns einsetzen.

 

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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