Fahrer ist für die passende Bereifung verantwortlich - auch bei Mietwagen

Vom Spätherbst bis Ende März halten die Autovermieter in ausreichender Anzahl Fahrzeuge mit wintertauglicher Bereifung bereit. Das trifft nicht nur auf die überregionalen Anbieter zu, wie Avis, Europcar, Hertz und Sixt, sondern auch auf die vielen hundert kleinen mittelständischen Unternehmen der Branche. Dabei ist es den Unternehmen überlassen, ob sie die Kosten der Umrüstung als separate Abrechnungsposition in der Mietwagenrechnung ausweisen oder sie in einen erhöhten Grundpreis einrechnen.

Die Autovermieter empfehlen, bereits bei Reservierung auf die Ausrüstung mit wintertauglicher Bereifung zu achten. Wer jedoch einen Mietwagen ohne Winterpneus erhält, während die winterlichen Straßenverhältnisse die Fahrt auf Sommerreifen verbieten, ist laut ADAC nicht verpflichtet, diesen anzunehmen. Für die richtige Bereifung ist der Fahrer verantwortlich, nicht der Fahrzeughalter. Wer mit den falschen Reifen im Mietwagen unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro sowie einen Punkt in Flensburg. Verursacht man mit Sommerreifen einen Verkehrsunfall bei Eis und Schnee, haftet der Mieter trotz Vollkaskoschutz für den Schaden. Geeignet sind alle Reifen mit der Kennzeichnung

Artikel reifenpresse.de

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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