Immer schwieriger: Versicherungen für Autovermieter

 

Mietwagen brauchen eine besondere Versicherung. Die so genannten Selbstfahrervermietfahrzeuge des Vermieterfuhrparks werden durch viele verschiedene Fahrer genutzt und sie sind auch häufiger und mehr unterwegs, als andere Fahrzeuge. Wenn mehr Schäden verursacht werden, kann eine Versicherung auch mehr kosten. Das ist einzusehen.

Doch die deutschen Haftpflichtversicherer sind immer seltener bereit, diese Fahrzeuge überhaupt in ihren Bestand aufzunehmen, also mit den Autovermietern Verträge zur Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Dabei geht es noch gar nicht um den Preis. Viele Vermieter finden einfach keine Versicherung mehr, wenn sie ein neues Auto zulassen wollen. Die Zulassungsstellen lehnen ohne eine solche besondere Versicherung jedoch die Zulassung des Fahrzeuges schlichtweg ab. So kommen immer mehr Autovermieter in die paradoxe Situation, dass sie die in Deutschland obligatorische Haftpflichtversicherung nicht erfüllen können, obwohl sie für jeden Halter eines Fahrzeuges vorgeschrieben ist.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. bittet nun die Politik um ein Einschreiten. Der Marktgedanke trägt hier nicht mehr. Wir brauchen für jedes zu versichernde Selbstfahrervermietfahrzeug der Branche eine Lösung durch mindestens drei annehmbare, marktkonforme Angebote zur Haftpflichtversicherung. Die gesetzliche Regelung nach dem Pflichtversicherungsgesetz darf nicht zum Aussterben einer Branche führen.

Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V.

Wir stellen uns vor.

Der Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e.V. (BAV) wurde am 05. April 1954 gegründet. Er ist eine Interessenvertretung von Unternehmen, die Pkw, Anhänger, Transporter und Lkw vermieten. Der BAV repräsentiert ca. zwei Drittel des Gesamtmarktes der Autovermietung. Er steht den Mitgliedern für alle branchenrelevanten Aufgaben zur Verfügung.

Alles Wissenswerte haben wir für Sie in einer Verbandsbroschüre aufbereitet. Bitte schauen Sie hinein. Sie erfahren wer wir sind und welche Aufgaben der BAV für die Branche der Autovermietung übernommen hat. Sie sehen, wie erfolgreich wir dabei bisher gewesen sind und warum es sich lohnt, unserer Interessengemeinschaft beizutreten und in Zukunft mit uns zusammenzuarbeiten.

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BAV - Bundesverband der Autovermieter Deutschlands e. V.
Hohenzollerndamm 123
14199 Berlin
Tel.  030 - 25 89 89-45
Fax: 030 - 25 89 89-99

 

Urteilsdatenbank des BAV

Der BAV bietet den Zugriff auf eine Datenbank für Gerichtsurteile und Fachartikel bzgl. Mietwagen an.

Meinung der Nutzer (10.08.2022):
„Die Datenbank des BAV ist für die Mitglieder von großem Nutzen. Hier kann sich der Autovermieter oder sein Anwalt jederzeit über den aktuellen Stand der lokalen Rechtsprechung informieren. Von unschätzbarem Wert ist die Datenbank für die überregionale bundesweite Rechtsprechung. Wenn ein Autovermieter nicht lokal Klagen kann, sondern am entfernten Unfallort oder am Sitz der Versicherung klagen muss, bietet die Datenbank wichtige Informationen über die dortige Rechtsprechung und insbesondere die möglichen Erfolgsaussichten einer Klage fern der Heimat.“

In der Datenbank sind - zumeist im Format PDF - enthalten:
- alle wichtigen BGH-Urteile der letzten Jahre
- alle wichtigen und uns bekannten Urteile der Oberlandesgerichte und der Landgerichte seit 2008
- jeweils mindestens ein Urteil einer Abteilung eines Amtsgerichtes seit 2008, soweit bekannt und von Bedeutung
- alle aktuellen uns bekannten Urteile seit Mitte 2010

Mitte 2022 befinden sich ca. 6.600 Dokumente in der Datenbank. Für ...

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