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Für die Beurteilung angemessener Mietwagenkosten kann auf die Schwacke-Liste zurück gegriffen werden. Keine Erkundigungspflicht. 2.00€
LG Bonn 41 O 250/24 vom 04.02.2025 2.00€
Ein Unfallersatztarif ist erforderlich im Sinne des § 249 BGB, wenn ein gegenüber dem "Normaltarif" höherer Preis bei Unternehmen dieser Art durch unfallbedingte Mehrleistungen aus betriebswirtschaftlicher Sicht gerechtfertigt ist. Inwieweit dies der Fall 2.00€
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