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Der Bescheid des Bayerischen Polizeiverwaltungsamtes wird aufgehoben. Der Antragstellerin ist eine Aufwandsentschädigung von EUR 19,00 für die Erteilung von Auskünften im Beschlußverfahren zu gewähren. 2.00€
AG Königswinter 10 C 23/22 vom 08.11.2022 (mdl. Verhandlung) 2.00€
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