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Bei der Frage nach der Erforderlichkeit eines "Unfallersatztarifs" ist der Tatrichter im Rahmen einer Schätzung nach § 287 ZPO nicht genötigt, die Kalkulationsgrundlagen des konkreten Anbieters im Einzelnen betriebswirtschaftlich nachzuvollziehen. Viel-me 2.00€
Abrechnung nach Schwacke, kein Verstoß gegen Schadenminderungspflicht 2.00€
AG Bremen 6 C 164/19 vom 23.02.2021 2.00€
Berechnung der Mietwagenkosten nach Schwacke + 30 % Aufschlag 2.00€
Zwischensumme 8.00€
Gesamt 8.00€
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