Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 50-23
Amtsgericht Naumburg 12 C 106/22 vom 13.02.2023
1. Die erforderlichen Kosten für einen Ersatzwagen sind anhand des am regionalen Markt üblichen Mietwagentarifes zu schätzen.
2. Der im Zentrum stehende Normaltarif kann entsprechend der ständigen Rechtsprechung des BGH anhand des Schwacke-Liste Automietpreisspiegels geschätzt werden, dazu werden die Pauschalen addiert.
3. Die Preiserhebung des Fraunhofer-Institutes unterliegt erheblichen Mängeln, zum Beispiel durch die Fokussierung auf Internet-Angebote.
4. Von der Beklagten vorgelegte Internetbeispiele beziehen sich nicht auf den konkreten Fall, weil sie unvollständig sind und nicht dem regionalen Markt der Geschädigten entstammen.
5. Nebenkosten für Haftungsreduzierung, Winterreifen und Zustellung und Abholung des Ersatzwagens sind ebenso erstattungsfähig und daher vom Versicherer des für den Unfall Verantwortlichen zu bezahlen.
Zusammenfassung: Das Amtsgericht Naumburg spricht die geforderten restlichen Mietwagenkosten vollständig zu. Es wird die Schwacke-Liste angewendet, Fraunhofer abgelehnt und Internet-Screenshots als unzureichender Vortrag verworfen. Damit wird die obergerichtliche Rechtsprechung in Sachen-Anhalt umgesetzt. Nebenkosten sind zusätzlich zu erstatten und nach Schwacke zu bemessen.
Bedeutung für die Praxis: Das Amtsgericht in Naumburg geht den klassischen Weg des BGH. Sofern die Beklagte keinen konkreten Sachvortrag dazu hält, warum eine Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten mittels der Schwacke-Liste nicht möglich sein soll, ist deren Anwendbarkeit nicht infrage gestellt. Da sich der Vortrag der Beklagten lediglich darin erschöpfte, zur besseren Verwendbarkeit der Fraunhofer-Erhebung vorzutragen und Screenshots mit nicht vergleichbaren und unvollständigen Angeboten vorzulegen, blieb es bei Schwacke.
Hervorzuheben ist die Auffassung des Gerichtes, dass Internetangebote für eine Vermietung nach einem Unfall ein ungeeigneter Maßstab zur Bestimmung des Marktpreises sind. Internetangebote sind flüchtig, schwanken im Preis, sind bezüglich angebotenem Fahrzeug unkonkret und setzen Vorkasse und Kaution voraus.