OLG Stuttgart: Fraunhofer untauglich, Aufschlag gerechtfertigt, Schätzung mittels Schwacke

Das OLG Stuttgart hat aktuell mit Urteil 3 U 30/09 vom 08. Juli 2009 entschieden, dass…

– Schwacke eine geeignete Schätzgrundlage ist,

– der Fraunhofer-Mietpreispiegel als schon im Ansatz zweifelhaft anzusehen ist,

– Nebenkosten für Haftungsreduzierung zuzusprechen sind,

– ein Aufschlag von 20 Prozent für unfallbedingte Mehrleistungen gerechtfertigt ist.

Das Urteil und weitere Detailhinweise sind dem internen Bereich für Mitglieder zu entnehmen.

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