OLG Naumburg erneut gegen Fraunhofer, für Schwacke
Mit Urteil 1 U 48/09 vom 27.11.2009 hat sich nun auch das Oberlandesgericht Naumburg noch einmal eindeutig gegen die Verwendbarkeit der Fraunhofer-Mietwagenstudie als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten ausgesprochen und sämtliche im Berufungsverfahren vorgetragene Angriffe der Versicherung gegen die Schwacke-Liste zurückgewiesen.
Begründung:
Die Berufung enthält keine konkreten Tatsachen gegen die Anwendbarkeit der Schwacke-Liste, wie vom BGH bestätigt und vom Landgericht Halle/Saale angewandt
Achtung:
Die Abrechnung des Vermieters war mit weniger als 80 Euro pro Tag eher moderat. Das hat den Versicherung jedoch keineswegs davon abhalten, Zahlung zu verweigern und alles auf die Karte Fraunhofer zu setzen.
Auch den weiteren unsinnigen Einwand, (überspitzt formuliert…) „wer arbeitsunfähig ist, brauche keine Auto“, hat das OLG entsprechend beantwortet.