OLG Köln gegen Fraunhofer und für einen pauschalen Aufschlag nach Unfallersatzvermietungen

Der 13. Senat des OLG Köln hat in einem Hinweisbeschluss ein Urteil des LG Bonn 18 O 242/08 bestätigt,
woraufhin die beklagte Versicherung die Berufung zurückgenommen hat.

 

Im Beschluss des OLG wird deutlich gemacht, dass:
– Schwacke eine geeignete Schätzgrundlage ist
– Fraunhofer hierfür nicht herangezogen werden kann
– für die Vermietung nach Verkehrsunfällen ein pauschaler Aufschlag auf den Normaltarif erhoben
werden kann, da Mehrleistungen typischerweise notwendig sind.
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