OLG Köln 15 U 98/09 abermals gegen Fraunhofer Mietpreisliste

Ein deutliches Urteil gegen die Verwendbarkeit der Fraunhofer-Liste für die Fragestellung der Mietwagenkosten nach Verkehrsunfällen hat abermals das OLG Köln gefällt (Urteil des 15. Senates vom 22.12.2009, Berufung der Klägerin gegen LG Aachen 12 O 453/08).

Die Fraunhofer-Erhebungsmethode wurde u.a. wegen der Befragung vornehmlich von nur sechs Anbietern und der – als irrelevant von Fraunhofer unterstellten – Vorbuchungsfrist als ungeeignet abgewiesen.

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