OLG Celle: Fraunhofer keine repräsentative Umfrage, Anforderungen an statistische Erhebung nicht berücksichtigt
Der MRW-Newsletter der kommenden Woche wird sich mit einem weiteren Urteil des OLG Celle befassen.
Der urteilende Senat ist der Auffassung, dass Fraunhofer nicht „den Anforderungen einer statistischen Erhebung entspricht.“ Und der Senat hat auch „Zweifel, dass es sich wenigstens um eine hinreichend repräsentative Umfrage handelt.“
Er hält desweiteren die Screenshots der Rechtsvertreter der Beklagten für „ergebnisorientiert“ erhoben, damit die günstigsten Angebote berücksichtigt werden, wie mittels Vorbuchungsfrist und feststehender Mietdauer.
OLG Celle, 14 U 61/16 vom 01.02.2017