Merkblatt des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zur Erfassung von Mietpreisen
Das Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat Hinweise zur Erstellung von Mietpreislisten zusammen gefasst. Insbesondere unter dem Stichwort der Erhebungsmethodik wird gesagt, eine schriftliche Anfrage bei Vermietern (hier Wohnungsmarkt) die sinnvolle Variante ist, wobei die Ergebnisse durch Plausibilitätskontrollen zu prüfen sind. Dadurch können unplausible Antworten ausgeschlossen werden.
Das entspricht weitestgehend dem Vorgehen der Fa. eurotaxSCHWACKE zur Erstellung der jährlichen Automietpreisspiegel, weshalb es nicht verwunderlich ist, dass die dort veröffentlichten Werte der Realität recht nahe kommen.
Bei einer telefonischen Abfrage werden grundsätzliche Probleme gesehen, da der Untersuchungsgegenstand zu komplex ist. Das lässt sich auf den internet-basierten Vermietungsmarkt für Kraftfahrzeuge übertragen, dessen Preise zusätzlich stark schwanken und von heute auf morgen durch Änderungen der Auslastung sehr unterschiedliche Ergebnisse liefern kann. Hieraus erklärt sich, dass auch der Teil „Telefonische Erhebung“ des Mietpreisspiegels des Fraunhofer-IAO zu zweifelhaften Ergebnissen gelangt ist.
Auszug aus „Hinweise zur Erstellung von Mietspiegeln“ vom BMVBS