LG Ravensburg gegen Fraunhofer (ca. Nr. 700), Gerichtssachverständiger kann nicht rückwirkend ermitteln
LG Ravensburg 6 O 469/08 vom 26.02.2010
Das Gericht beauftragte einen Sachverständigen zur Ermittlung der Marktpreise. Seine Ergebnisse sind auf den aktuellen Markt bezogen, da eine retrospektive Erhebung unmöglich ist. Erhobene Werte haben in zeitlicher Hinsicht immer nicht eine begrenzte Aussagekraft, ständige Veränderungen.
Die Ergebnisse bestätigen Schwacke, nicht Fraunhofer.
Ein Aufschlag von 30% wird nicht gegeben, da hierfür die Begründungen nicht ausreichend seien.
Die von der Beklagten vorgelgetn Internetausdrucke betrachten nicht den Endpreis.