LG Leipzig weist die Berufung der Versicherung zurück

Das Landgericht Leipzig bestätgt mit Urteil 6 S 391/09 vom 05.03.2010 das erstinstanzliche Urteil, welches der Klägerin weitere Mietwagenkosten zuspricht.

Dabei:

– Tagespreise (siehe OLG Dresden), ohne dass es sich dabei um Unfallersatztarife handelt.

– Internetangebote der Beklagten sind auf Wochenwerte abgestellt, zurückgewiesen

– Schätzung mittels Schwacke nicht beanstanden, sämtlicher Berufungsvortrag zurückgewiesen

– Geschädigter musste sich, da er nicht vorfinanzieren konnte, nicht an den Versicherer wenden oder das Fahrzeug zurück geben.

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