LG Leipzig weist die Berufung der Versicherung zurück
Das Landgericht Leipzig bestätgt mit Urteil 6 S 391/09 vom 05.03.2010 das erstinstanzliche Urteil, welches der Klägerin weitere Mietwagenkosten zuspricht.
Dabei:
– Tagespreise (siehe OLG Dresden), ohne dass es sich dabei um Unfallersatztarife handelt.
– Internetangebote der Beklagten sind auf Wochenwerte abgestellt, zurückgewiesen
– Schätzung mittels Schwacke nicht beanstanden, sämtlicher Berufungsvortrag zurückgewiesen
– Geschädigter musste sich, da er nicht vorfinanzieren konnte, nicht an den Versicherer wenden oder das Fahrzeug zurück geben.