LG Krefeld: Berufung der Versicherung zurückgewiesen

Das Landgericht Krefeld urteilte am 04.03.2010 mit dem Az. 3 S 22/09, dass die Berufung der Versicherung gegen ein Urteil des Amtsgerichtes Kempen zurück gewiesen wird.

– Das angefochtete Urteil beruht nicht auf einer Rechtsverletzung in Bezug auf die Schätzgrundlage Schwacke 2006 (Fraunhofer war nicht anzuwenden). Das hat auch der BGH mehrfach entschieden. Konkrete Mängel hat die Beklagte nicht vorgetragen.

– Fraunhofer ist in diesem Fall zudem zeitlich ungeeignet. Auch PLZ-Vergröberung, Vorbuchungsfrist und teilweise Internetangebote enthalten, das spricht ausdrücklich gegen Fraunhofer.

– Eine Mittelwertbildung zwischen FRaunhofer und Schwacke kommt nicht in Betracht.

-Nebenkosten kommen hinzu sowie ein Aufschlag für unfallbedingte Mehrleistungen.

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