Kreditkarte; Internetangebot, Fraunhofer und BGH

Der BGH ist seit 2008 auf dem Holzweg. Weil man sich mit der Methode Fraunhofer nicht befasst hat, scheidet die Fraunhoferliste bisher nicht „grundsätzlich“ als Schätzgrundlage für Mietwagenkosten aus. Hätte man sich mit ihr befasst, wäre bereits dieser einzige Aspekt Grundlage genug, den Fraunhofer-Mietpreisspiegel aus den Gerichtssälen zu verbannen: Die Kreditkartenverbreitung in Deutschland.

Die FAZ hat heute aufgezeigt, dass nur jeder Dritte eine solche Karte besitzt. Damit steht fest, dass ca. 70 % der Geschädigten auf Internetpreise nach Fraunhofer verwiesen werden, die sie nie erlangen können.

Grafische Darstellung der FAZ vom 25.06.15

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