Eigenkosten, Vorhaltekosten, Nutzungsausfall und Fraunhofer

Kann man diese Werte irgendwie in Beziehung setzen?

Denn Fraunhofer weist minimale auf den Tag oder die Woche bezogene angebliche Marktpreise für Mietwagen aus. Manche Gerichte wenden diese Werte an.

Doch ein Vergleich mit weiteren Werten aus dem Umfeld der Autonutzung (Stand 2014) sollte zu denken geben. Dazu werden hier einmal Eigenkosten, Vorhaltekosten,  Nutzungsausfall und Fraunhoferwerte betrachtet, beispielhaft für einen Mercedes-Benz 200 CDI DPF aus 2009.

Eigenkosten: In der Schadenregulierung sind Eigenkosten ein Betrag dafür, welche Kosten man spart, wenn man ein Auto nicht benutzt. Sie setzen sich zusammen aus erspartem Wertverlust und ersparten Schmierstoffen, Reifenabnutzung und erst später fälligen Reparaturen/Inspektionen. Wert: 8,07 Euro pro Tag, 56,49 Euro pro Woche

Vorhaltekosten: Die Vorhaltekosten umfassen sozusagen die Grundkosten des Fahrzeugs wie Steuer, Versicherung, Betriebskosten, Abschreibung u. ä. …also was es kostet, ein fahrfähiges Fahrzeug zu besitzen. Wert: 38,16 Euro pro Tag, 267,12 Euro pro Woche

Nutzungsausfall: Als Nutzungsausfallbetrag wird ein Wert bezeichnet, der die Vorhaltekosten und den Nutzungswert des Fahrzeuges zusammenfasst. Bis vor einigen Jahren bestand weitgehender Konsenz, dass er ca. einem Drittel der Mietwagentarife für einen Ersatzmietwagen entspricht. Aktueller Wert: 65 Euro pro Tag, 455 Euro pro Woche

Fraunhofer: Fraunhofer IAO veröffentlicht regelmäßig einen angeblichen durchschnittlichen Marktpreis für Mietwagen für den Selbstzahlerkunden inklusive Haftungsreduzierung. Wert der Gruppe 7 (z.B. im PLZ-Gebiet 54): 40,48 Euro pro Tag, 283,40 Euro pro Woche.

Das bedeutet, dass nach Abzug der Vorhaltekosten (38,16 Euro) von den angeblichen durchschnittlichen Mietwagenkosten – auch noch inkl. Versicherung (40,48 Euro) nur läppische 2,32 Euro pro Tag vom gesamten Umsatz der Autovermietung verbleiben sollen, um
– Personal zu bezahlen,
– Stationen zu unterhalten,
– die Logistik, Marketing und alles andere zu organiseren,
– Steuern zu zahlen (ca. 7 Euro von 40 Euro sind bereits die Umsatzsteuer)
– Reserven zu bilden, Risiken abzudecken und
– Gewinn zu erwirtschaften.

Jedem Laien leuchtet wohl anhand dieser einfachen Zahlenvergleiche ein, dass die dem Fraunhofer-Institut folgenden Gerichte irgendetwas falsch machen müssen und da ist es mit einem 20%-Aufschlag auf Fraunhofer auch nicht getan, wenn selbst der Nutzungsausfallbetrag weit über Fraunhofer-Werten liegt.

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