AG Hamburg: OLG Hamburg bedeutet nicht, dass Schwacke ungeeignet ist

Das Urteil des 14. Senates des OLG Hamburg vom 15.5.09 besagt nach Auffassung des AG Hamburg St. Georg 914 C 122/09 vom 29.10.2009 nicht, dass nur Fraunhofer und nicht auch Schwacke als Schätzgrundlage anerkannt ist.

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