Wieder erzählt der Versicherer Märchen
Ich berichte schon wieder über einen Fall angeblicher Preisvorgabe für einen vom Geschädigten benötigten Mietwagen. Schon wieder… und doch wird es sich nur um die Spitze des Eisberges handeln.
Ausgangslage
Der Versicherer des Schädigers streicht den Schadenersatzbetrag des Geschädigten für Ersatzmobilität auf ein Minimum zusammen und behauptet zur Begründung, er habe dem Geschädigten ein konkretes annehmbares Mietwagenangebot zu einem bestimmten sehr niedrigeren Preis überbracht. (Regulierungsschreiben zu Mietwagenkosten, Anlage 1).
Doch die Behauptung, dem Geschädigten wäre ein verbindliches und annahmefähiges Angebot unterbreitet, ist mehr als zweifelhaft und nach den uns vorliegenden Informationen unwahr.
Der Fall geht so
In der Nähe von Frankfurt gerät jemand mit einen Renault ZOE unverschuldet in einen Unfall. Der Geschädigte mietete bei einem regionalen Unternehmen einen Ersatzwagen. Die Schadenersatzforderung wird vom Versicherer lediglich teilweise bezahlt. Die Begründung lautet, man habe rechtzeitig auf günstigere vergleichbare Anmietmöglichkeiten bei XY hingewiesen.
Die (schriftliche) Aussage des Geschädigten dazu lautet ganz anders. Der Vermieter fragt daraufhin beim Geschädigten nach und von dort heißt es:
1. Ich wurde nicht angerufen, ich habe selbst angerufen, weil ich die Schadennummer wissen wollte. Über Mietwagen wurde aber nicht gesprochen (Geschädigter hat das verschriftlicht).
2. Auch meine Frau hatte kein solches mündliches Gespräch zu Mietwagen und Mietwagenkosten. (Geschädigter hat auch das verschriftlicht).
3. Schriftlich gab es eine kurze Korrespondenz, auch hier kein Wort bzgl. Mietwagen. (Anlage 2)
Das bedeutet also, dass der Versicherer zum Thema Mietwagen gegenüber dem Geschädigten keine Aussagen getätigt hat, weder mündlich noch schriftlich.
Behauptungen des Versicherers
Und doch liegt beim Versicherer ein internes Protokoll „Gesprächsbericht“ dazu vor. Darin wird das Gegenteil behauptet. In dem Gespräch am 08.02.2023 sollen Angaben zu den Details des beschädigten Fahrzeuges gefallen sein und der Geschädigte soll darüber informiert worden sein, bei welchem Vermieter er ein zu seinem eigenen Fahrzeug vergleichbares zu einem Preis von 29,50 Euro pro Tag (inkl. aller Nebenleistungen, zzgl. eines Einmalbetrages von 80 Euro) erhalten könne. Obwohl weder mündlich noch schriftlich ein „Angebot“ (oder etwas, dass der Versicherer dafür halten könnte) abgegeben wurde, einfach nichts in der Art, wird in der Schadenabteilung der DAdirekt ein Vermittlungsprotokoll angefertigt, das dem Geschädigten später vorgehalten werden kann und wurde.
Details
Selbst wenn zum Thema Mietwagen telefoniert worden sein sollte, passt das Angebot nicht zum Ersatzbedarf. Denn dem Geschädigten wäre ein zu kleines Ersatzfahrzeug untergejubelt worden. Sein Auto ist der Mietwagenklasse 05 zuzuordnen (Anlage 3). Der Versicherer ging bei seiner Zahlung von 29,50 Euro (!!!) pro Tag von Gruppe 03 aus. Das wäre ja auch noch günstiger für ihn gewesen und der Geschädigte hätte es – hätte es ein solches Angebot gegeben und wäre er darauf eingegangen – nicht besser gewusst.
Was dabei herauskommt, wenn man selbst den Schädigerversicherer anruft (oder man an das Telefon geht, wenn nach einem unverschuldeten Unfall eine unbekannte Nummer anruft), kann man an diesem Fall ablesen. Ein solcher Kontakt ist sinnlos, nicht notwendig und widerspricht den eigenen Interessen als Unfallopfer.
Der Geschädigte will (berechtigt) von einem Versicherer Geld haben und wird dabei sehr leicht ein zweites Mal das Opfer. Es reicht, sich Gutachter und Anwalt, Reparaturbetrieb und Autovermieter zu suchen und am Ende die Rechnung zum Versicherer zu senden oder das die Dienstleister bzw. den Anwalt tun zu lassen.
Dem Vermieter haben wir zur Klage geraten und werden ihn unterstützen, sein Geld zu bekommen und ein Urteil zu erreichen, in welchem dem Versicherer ins Stammbuch geschrieben wird, dass solche Methoden nicht geduldet werden. Das Problem ist die Dunkelziffer, also die Annahme, dass Versicherer tausendfach damit durchkommen.
Unterstützung
Bitte wenden Sie sich in ähnlichen Fällen an uns.