Was die R+V freiwillig bezahlt

Die R+V verschickt regelmäßig ein Tableau an ihr bekannte Autovermieter.

Inhaltlich ist das also nichts Neues. Das dort abgebildete Preisniveau entspricht laut eigener Aussage den Werten aus dem Vorgängertableau. Es soll sich also nichts geändert haben.

Alles ist blumig und freundlich umschrieben. Es bedeutet aber letztlich nichts anderes, als dass man den Betrag, der nach der Rechtsprechung zu erstatten wäre, auf ein niedrigeres Niveau absenken möchte. Wenn der Vermieter mitspielt, spart der sich Aufwand und die R+V Teile des Schadenaufwandes, zu dem sie verpflichtet wäre. Das man sich das trauen kann, basiert allein darauf, dass es demjenigen, der sich den tatsächlich erstattungsfähigen Betrag holen möchte, sehr viel Aufwand machen würde, dazu einen Anwalt und ein Gericht zu finden.

Was insbesondere auffällt:

Der Tagespreis liegt geringfügig unter einem Wochenpreis. Der zunächst aufkommende Gedanke, dass das an den inkludierten Nebenleistungen liegen könnte, ist zu verwerfen, da dann ja auch der Wochenpreis um einiges höher liegen müsste.

Nebenkosten (bis auf die Ausnahme 24h-Dienst) sollen inkludiert sein. Eigentlich sind sie weggelassen, wenn man sich einen Wochenpreis anschaut. Die Werte entsprechen Angeboten im Internet mit Vorkasse usw.

Die Eingruppierung von Fahrzeugen nach kW spart dem Versicherer nochmal einen Schadenaufwand von ca. 10 Prozent.

Wer das nutzen möchte, wird vermutlich eher bei kurzen Mieten auskömmlich arbeiten können und wenn er dem Geschädigten Teile seiner Rechte verwehrt. Der Geschädigte hätte z.B. Anspruch auf ein vergleichbares Fahrzeug, auf eine Selbstbeteiligung von Null Euro und weitere Nebenleistungen. Lässt man das weg, verlagert man das Schadenrisiko auf den Mieter und verkauft ihm weniger Service. Das merkt er im Zweifel nicht, es geht aber grundsätzlich in die falsche Richtung.

Beispiel eines Schreibens der R+V an einen Vermieter:

Informationsschreiben zur Regulierung von Mietwagenkosten durch die R+V Gruppe in 2026/27

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