Schadenregulierung: DAT Report offenbart erhebliche Defizite in der Aufklärung von Unfallopfern

Der DAT Report 2025 hat ca. 2.000 Personen gefragt, an wen sich als Geschädigte zuerst wenden würden, also wenn sie die unschuldig in einen Unfall verwickelt wurden und nun eine Schadenabwicklung mit Reparatur oder Ersatzanschaffung, Gutachten, Mietwagen usw. benötigen würden.

Das Ergebnis ist eine Katastrophe für die Branche und letztlich für alle Autofahrer:

33 Prozent der Autofahrer gaben an, sich zuerst an ihre Werkstatt zu wenden.
29 Prozent würden sich an ihren eigenen Versicherer wenden.
18 Prozent würden sich an die gegnerische Versicherung wenden.
14 Prozent würden zuerst einen eigenen Sachverständigen suchen und
lediglich 6 Prozent kommen auf die Idee, zuerst einen Anwalt anzusprechen.

Das bedeutet, dass fast der Hälfte der Autofahrer nicht bewusst ist, dass ein Versicherer zwar für den Schaden aufkommen wird, aber dessen Interesse in der Angelegenheit das Gegenteil von seinem eigenen Interesse ist:

Ein schnell und vollständig repariertes Auto und die Wahrnehmung aller Rechte auf Kosten des Unfallverursachers, so „als wäre der Unfall nie passiert“.

Jenen Befragten, die sich sogar an ihre eigene Versicherung wenden, ist noch nicht einmal klar, dass diese mit dem Unfall nichts zu tun hat. Denn sie haben keinen Haftpflichtschaden bei einem Dritten verursacht und sie haben auch keinen Kaskoschaden zu melden. Der eigene Versicherer wird jedenfalls nicht darüber aufklären, dass der eigene Anwalt nichts kostet und ein selbst ausgewählter Gutachter eine gute Idee wäre.

Das Ergebnis zeigt aber auch, an welchen Stellen angesetzt werden muss. Versicherer verteilen Kontakt-Karten, Hotline-Nummern, entwickeln Unfallmelde-Portale, Apps usw. nur um genau das zu erreichen: Im Unfall-Fall den Versicherer ansprechen. Der Autofahrer hat so viele Werkstattkontakte, bis er statistisch nach Jahren mal einen Unfall hat. Und doch schafft es die Kfz-Brache nicht, dass im Fall eines Unfalls das Bewusstsein geschärft ist, wer als Partner und wer als Gegner einer 100-prozentigen Durchsetzung der Rechte des Geschädigten anzusehen ist. Nur wenn der Autofahrer das weiß, wird er sich an die richtige Seite wenden.

Hier muss eindeutig mehr getan werden, wenn die Werkstätten, Gutachter, Anwälte und Vermieter weiter unabhängig zu auskömmlichen Marktpreisen ihre Dienstleistungen nach Unfällen erbringen wollen.

(Quelle DAT Report 2025, S. 66 f.)

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