OLG Köln bleibt bei Schwacke
Auch die jüngsten drei BGH Urteile (vom 22.2.11, 12.4.11, 17.5.11) rechtfertigen eine Schätzung der Mietwagenkosten aufgrund des Schwacke-Automietpreisspiegels. Die von der Beklagten vorgelegten Internetangebote erschüttern diese Auffassung nicht, da sie keinen konkreten Sachvortrag enthalten. Das OLG vermutet ggf., dass in den Fällen beim BGH nicht derselbe Vortrag erfolgt sein könnte.
Das Urteil mit dem Aktenzeichen 5 U 44/11 vom 27.07.2011 kann der BAV-Urteilsdatenbank entnommen werden.