OLG Dresden 7 U 1952/12 vom 31.07.2013
Der 7. Senat des OLG Dresden hebt auf die Berufung des Klägers ein Urteil des Landgericht Dresden auf (zum 75%igen Haftungsanteil) und spricht weiteren Schadenersatz zu.
Die erstinstanzliche Schätzung der Mietwagenkosten mittels Schwackeliste wird bestätigt.