Mietwagenrecht§wi§§en MRW aktuell 10/25
Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt 2 C 1204/24 vom 29.10.2024
- Die von der Klägerin gemäß Schwacke-Mietpreisspiegel geltend gemachten Kosten eines Ersatzfahrzeuges sind von der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu erstatten.
- Der konkret zu erstattende Betrag lässt sich durch die Addition der Pauschalen für Wochenmiete, 3-Tagesmiete und Tageswerte ermitteln.
- Das Gericht widerspricht der Auffassung der Beklagten, der Geschädigte hätte sich grundsätzlich nach günstigeren Tarifen zu erkundigen.
- Vom Grundbetrag ist bei Anmietung eines klassengleichen Fahrzeuges ein Eigenersparnis-Abzug in Höhe von 10 Prozent vorzunehmen.
- Die Kosten erforderlicher Nebenleistungen für Haftungsreduzierung, Zusatzfahrer-Erlaubnis und Zustellen sowie Abholen sind schadenrechtlich berechtigte Forderungen an den Schädiger.
Zusammenfassung:
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt spricht restliche Mietwagenkosten nach der Schwacke-Methode per Addition von Pauschalen zu. Hinzuzufügen sind Kosten der vereinbarten Nebenleistungen zur Reduzierung der Haftung für Unfälle mit dem Mietwagen, für Zweitfahrer und Zustellen und Abholen.
Bedeutung für die Praxis:
Die Schwacke-Linie steht und damit verbunden sind vor allem die Aussagen des Gerichtes relevant, dass dem Geschädigten keine generelle Erkundigungspflicht bzw. Marktforschungsaufgabe vor der Anmietung zu unterstellen ist. Eine solche komme im konkreten Fall auch deshalb nicht in Betracht, da der Vergleich des Mietwagenpreise mit den Werten der Schwacke-Liste keine auffällig hohen Beträge ergibt. Da der BGH die Schwacke-Liste als eine anwendbare Schätzgrundlage ansieht, kann dem Geschädigten nicht vorgehalten werden, er hätte aufgrund deutlich überhöhter Preisvorstellungen des Vermieters eine Marktrecherche durchführen müssen.
Der Verweis der Versicherung auf eines von vielen Urteilen des OLG Stuttgart, in welchen eine Fracke-Entscheidung „durchgewunken“ wurde, konnte das Gericht nicht überzeugen, zumal die Berufungskammer des Landgerichtes in Stuttgart die Fracke-Methode ausdrücklich abgelehnt hat.