Mietwagenklassen bei Elektrofahrzeugen
In diesem Fahrzeugschein (ZB I) eines Elektrofahrzeuges Opel Corsa sind 57 KW als Motorstärke eingetragen.

Das ist die verfügbare Dauerleistung. Sie entspricht 77 PS.
In den Datenbanken bei Schwacke ist das Fahrzeug mit 100 kW als Leistung und Mietwagenklasse 05 oder 06 verzeichnet. Das dürfte die Maximal-Leistung sein.


Die Ermittlung der Schwacke-Automietwagenklasse orientiert sich an den Anschaffungskosten und nicht an der Motorisierung.
Das ist auch richtig so, wenn es um den Schadenersatzanspruch des Geschädigten geht, denn der hat ein Anrecht auf ein vergleichbares Fahrzeug. Dazu reicht die Betrachtung der Motorisierung nicht aus.
Haftpflichtversicherer versuchen nun, den Unterschied zwischen Dauerleistung und Peak-Leistung für sich und für eine einseitige Kürzung der erstattungsfähigen Mietwagenkosten auszunutzen. Sie stellen (seit jeher und per se falsch) auf die Motorisierung ab und vermischen das mit Mietwagenklassen. Bei Elektofahrzeugen betrachten sie – wie aus einigen Fällen erkennbar – auf die Dauerleistung ab. So rutscht der Schadenerrsatzanspruch häufig 2-3 Preisgruppen nach unten.
Die R+V schiesst dabei den Vogel ab. Sie hat hohe kW-Dauerleistung selbstherrlich in niedrige Mietwagengruppen sortiert. Das hier oben gezeigte Fahrzeug würde bei ihr statt in der MIeteagenklasse 05 oder 05 in der Gruppe 01 gehandelt und der Schadenersatzanspruch entsprechend minimiert.
Das wird hier erkennbar (R+V-Tableau):
https://www.bav.de/vermietung-nach-unfall/allgemeines/was-die-rv-freiwillig-bezahlt/