LG Stuttgart korrigiert erstinstanzliches Pro-Fraunhofer-Urteil und schätzt mit Schwacke

Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass:

– das Erstgericht nicht aufgrund eigener grober Recherchen und eines eigenen aktuellen Bildes zum Zeitpunt des Gerichtsverfahrens bestehende ältere Forderungen aufgrund Mietwagenkosten schätzen kann.

– ein Aufschlag nach konkretem Vortrag zu gewähren ist.

– zeitlich unpassende Internetbeispiele keine Erschütterung einer Schätzzgrundlage sein können.

– die Schwacke-Liste durch das Vorbringen der Beklagten und die Überlegungen des Gerichtes nicht erschüttert wurde.

Urteil in der Datenbank ansehen (für Verbandsmitglieder kostenlos, sonst für einen Euro erhältlich)

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