LG Nürnberg weist Berufung der Versicherung zurück und lehnt Fraunhofer explizit ab
Das Landgericht Nürnberg hat mit Urteil 8 S 9220/09 vom 18.03.2010 eine Berufung der Beklagten ausführlich verworfen.
– Schätzung mit Schwacke 2007 ist nicht zu beanstanden.
– keine konkreten Fehler der Schwacke erkennbar, nicht durch Fraunhofer, Zinn und Klein nachweisbar.
– Fraunhofer wegen Internetlastigkeit, Vorbuchungsfrist und PLZ-Vergröberung schon nicht verwendbar.
– Internetausdrucke sind nur Stichproben des Marktes, eine Erhebung dagegen versucht den Markt in Gesamtheit zu erfassen.
– Zu Nebenkosten und Pauschalaufschlag hat sich das Landgericht nicht geäußert.