LG Köln 11 S 595/11 vom 27.11.2012
Das Landgericht entscheidet nach Berufung durch die klagenden Autovermietung und Anschlussberufung der beklagten Versicherung:
– Schätzung mit Schwacke, nicht mit Fraunhofer, Internetscreenshots sind kein ausreichender konkreter Sachvortrag zur Erschütterung der Schwackeliste
– Aufschlag von 20% in Fällen kurzfristiger Anmietung
– weitere Nebenkosten.