Gerichte: Gutachten sind keine Lösung im Mietwagenprozess

NUR FÜR MITGLIEDER

Gleich zwei aktuellen Entscheidungen ist zu entnehmen, dass die Beauftragung eines Sachverständigengutachtens zur Klärung der Frage der angemessenen Mietwagenkosten unergiebig ist und keine Stütze für die gerichtliche Entscheidung darstellt.

Das Landgericht Hannover schreibt in sein Urteil:

„Da die Marktverhältnisse zum Zeitpunkt der Anmietung des Kraftfahrzeuges im Prozess nicht rekonstruiert werden können, ist es Aufgabe des Gerichtes, den ersatzfähigen Schadensbetrag nach § 287 ZPO zu schätzen.“ (LG Hannover, 16 O 256/15 vom 02.09.2016)

Das Amtsgericht Böblingen hatte einen Sachverständigen beauftragt, die relevanten Vermieter und den Marktpreis zu ermitteln. Das Gericht kann keine Umfrageergebnisse in seine Urteilsfindung einbeziehen, da der Sachverständige selbst aussagt, ein mit der konkreten Leistung vergleichbarer Marktpreis sei – so seine Rechercheergebnisse – über ihn nicht zu erhalten.

„Zwar wurde dem Sachverständigen … aufgegeben, den ortsüblichen Mietpreis für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeuges durch eigene Abfragen bei den regionalen Mietwagenunternehmen zu erfragen. (…) Bei der telefonischen Befragung der 4 großen Mietwagenanbieter wurde dem Sachverständigen keine Auskunft erteilt. … konnte dem Sachverständigen zu folge kein repräsentatives Umfrageergebnis ermittelt werden.“ (AG Böblingen, 20 C 83/16 vom 26.10.2016)

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