Fraunhofer 2025
Im Fraunhofer-Verlag ist der Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2025 erschienen. Zur Erklärung: Die Werte aus 2025 werden immer erst am Jahresende oder wie hier recht spät in 2026 veröffentlicht und stellen somit für ca. ein Jahr die aktuellsten verfügbaren Fraunhofer-Werte dar.

Die Methode ist wie gehabt
Vor allem bei wenigen Internetanbietern werden sehr nackte Rumpfpreise erhoben. Damit ist gemeint,
– dass die Höhe der Selbstbeteiligung extrem hoch ist (zum Beispiel liegt bei Europcar die SB immer zwischen 1.050 Euro für das kleinste Fahrzeug und 4.500 Euro für ein hochwertiges Fahrzeug, bei Sixt ebenso bis 4.500 Euro),
– die einschränkende Bedingung, sich in Europa mit dem Mietwagen nicht frei bewegen zu können, dürfte außer Acht gelassen sein (Freigabe kostet extra),
– die einschränkende Bedingung, nicht so viele Kilometer, wie konkret anfallen, fahren zu können, dürfte außer Acht gelassen sein (Freigabe KM-frei kostet extra),
– die einschränkende Bedingung bzgl. Schäden an Innenraum und Glas dürfte außer Acht gelassen sein (Freigaben kosten extra),
– die einschränkende Bedingung bzgl. Mindestalter des Nutzers dürfte außer Acht gelassen sein (Freigabe kostet extra),
– Nebenleistungen für Winterreifen, Zusatzfahrer, Navigation, Anhängerkupplung, Zustellen/Abholen, 24h-Dienst sind nicht berücksichtigt.
Preise inkl. Nebenkosten und ohne die genannten Einschränkungen können ein Vielfaches davon sein.
Die gefundenen „invitatio ad offerendum“ (Einladung an den Interessenten, seinerseits ein Angebot an den Autovermieter abzugeben, das dieser annehmen oder ablehnen kann / „leider Auto doch nicht verfügbar“) beinhalten Zeitraum, Preis und abgebildetes oder ähnliches Fahrzeug eines Herstellers und Typs ohne Angabe zu Motorisierung und konkreter Ausstattung.
Einteilung der Ergebnisse in MW-Klassen (und warum die Fraunhofer-Liste nichts taugt)
Hieraus erstellt Fraunhofer zunächst eine Liste nach der sogenannten ACRISS-Fahrzeugeinteilung und „würfelt“ dann neu nach den Schwacke-Mietwagenklassen. Unsere Kritik bleibt daher auch für die Ausgabe 2025 bestehen: Die Beträge sind nicht nachvollziehbar und nicht korrekt für die Tabellen „Interneterhebung / Schwacke-Einteilung“ (Liste ab Seite 97) verwendbar. Trotzdem gibt es die Tabellen.
Warum sind die Werte in den Tabellen nach Schwacke-Mietwagenklassen nicht nachvollziehbar?
Dazu wiederholen wir:
Einem in einem Internetportal abgebildeten Fahrzeug eines Herstellers und Typs
– fehlt die Angabe zu Motorisierung und konkreter Ausstattung
– und es ist bezeichnet mit „oder ähnlich“
weil kein konkretes Fahrzeug angeboten wird. Es kommen sehr viele verschiedene Varianten des Fahrzeuges mit unterscheidlicher Motorstärke und Austattung infrage. Dadurch kann sich der Wert des Fahrzeuges – das hier vermietet werden soll – sehr unterscheiden. Das Fehlen dieser konkreten Angaben macht eine Einteilung un Schwacke-Mietwagenklassen unmöglich, denn z.B. der aktuelle VW Golf ist sowohl in der MIetwagenklasse 05, 06, 07, 08 und auch in der 09 (zwischen 116 und 333 PS und mit Austattungen wie Goal, Style, Edition, Black Edition usw.) zu finden.
Zitat LG Bonn, Urteil vom 26.02.2026, Az. 17 O 253/25:
„Entscheidender Punkt ist, dass es sich bei der von Fraunhofer (auch) zugrunde gelegten ACRISS-Klassifikation um eine für touristische Zwecke, rein internetbasierte Preisinformation handelt, bei der keine konkreten Fahrzeuge nach Fahrzeuggruppe oder Anschaffungspreisen, sondern lediglich bestimmte für touristische Zwecke interessante Ausstattungsmerkmale wie Fahrzeugmaße, Bauart, Getriebe, Treibstoffart oder Klimaanlage enthalten sind.“
Fraunhofer hat auch in dieser Ausgabe wieder (ab Seite 33) versucht, sein Vorgehen in Bezug auf die nach unserer Auffassung nicht nachvollziehbare Schwacke-Fahrzeugeinteilung wortreich zu begründen, was nicht gelingt.
daher bleibt das Zitat richtig (LG Bonn, a.a.O.):
„Bei einer Gesamtwürdigung aller von Klägerseite aufgezeigter Umstände bestehen für das Gericht erhebliche Zweifel, ob die bei Fraunhofer verwendeten Erhebungsmethoden eine für den relevanten Mietmarkt wenigstens einigermaßen realistische Datengrundlage liefern, so dass sich der Fraunhofer Mietpreisspiegel aus Sicht des Gerichts nicht mehr als Schätzgrundlage eignet.“
Vergleich Bundesdurchschnitt 2026 zum Vorjahr
Gr. 4: + 1 %
Gr. 5: + 15 %
Gr. 6: +13 %
Gr. 7: + 15 %
Gr. 8: + 10 %
Gr. 9: + 15 %
Gr. 10: + 15 %
Regionale Werte sind entscheidend. Diese weichen vom Bundesdurchschnitt selbstverständlich ab. Der Trend zum Vorjahr ist aber erkennbar.