Fraunhofer 2024 erschienen

Das Fraunhofer-Institut IAO hat auch für das Jahr 2024 seine Erhebung von Spezial-Preisen aus dem Internet durchgeführt und in Buchform „Marktpreisspiegel Mietwagen Deutschland 2024“ veröffentlicht. Wichtig zu wissen: Im für die Schadenersatzrechtsprechung relevanten Teil „Internet-Erhebung“ handelt es sich um eine Abfrage vom Sondermarkt. Wir gehen vor allem deshalb von einem Sondermarkt aus, weil Fraunhofer auf der einen Seite besondere Bedingungen wie die Vorbuchungsfrist unterstellt. Außerdem handelt es sich auch deshalb um einen Sondermarkt, weil spezielle Bedingungen von Angeboten auf großen Internetportalen unter den Tisch gekehrt werden wie der Mindestführerscheinbesitz, das Mindestalter, die Vorkasse des kompletten Mietbetrages, die Hinterlegung einer Kaution, die Finanzierung über Kartenzahlung bzw. eine oder manchmal auch mehrere Kreditkarten usw..
Uns liegt bisher nur ein Auszug zum Bundesdurchschnitt vor. Bekannt ist, dass die Tabellen lediglich die Mietwagenklassen 04 bis 10 umfassen, also die Mietwagenklassen 01 bis 03 nicht erhoben wurden. Beträge in der Tabelle des Bundesdurchschnitts der Internetabfrage (Durchschnitt aller bundesweit erhobenen Werte einer Mietwagenklasse) sind nahezu durchgängig gefallen (oft um 10 Prozent, Ausnahme Klasse 08, dort um 1 Euro gestiegen). Bereits damit ist klar, dass sich das Fraunhofer-Institut wieder blamiert hat. Während die Bundesregierung unter anderem deswegen in Kürze abgewählt werden wird, weil eine hohe Inflation seit zwei Jahren das verfügbare Einkommen oder Vermögen der Bürger schmälert, kommt Fraunhofer zum Ergebnis, dass Mietwagen in 2024 weniger gekostet haben sollen als zuvor.

https://www.iao.fraunhofer.de/de/presse-und-medien/aktuelles/marktpreisspiegel-mietwagen-deutschland-2024.html

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