BGH zu Ansprüchen bei Beschädigung eines gewerblich zugelassenen Fahrzeuges

NUR FÜR MITGLIEDER

Unfallersatzvermietungen an gewerbliche Kunden verdienen besonderer Beachtung. Die Frage ist, ob der Geschädigte einen Anspruch auf Schadenersatz durch den Ausfall seines Fahrzeuges hat.

Der BGH hat seine Rechtsprechung bekräftigt, dass ein solcher Anspruch (Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Gewinnentgang) davon abhängt, ob der Geschädigte ein weiteres Fahrzeug zur Verfügung hat, dass er unproblematisch nutzen kann. Wenn er das nicht kann, muss er konkrete – im Falle des Bestreitens einer Beweisaufnahme zugängliche – Umstände darlegen, denen sich eine fühlbare wirtschaftliche Beeinträchtigung entnehmen ließe. Kann er das nicht, hat er weder Anspruch auf Schadenersatz wegen Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Gewinnentgang.

Das Urteil und eine Zusammenfassung sind der BAV-Urteilsdatenbank zu entnehmen.

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