BGH, VI ZR 99/06 vom 30.01.2007
Weiteres Urteil des BGH mit einer Zurückverweisung an das Landgericht
1. Pauschaler Aufschlag durch richterliche Schätzung notwendig, keine Gutachten zur betriebswirtschaftlichen Kalkulation benötigt (bekannt aus anderen Urteilen).
2. Mangelnde Zugänglichkeit zu „Normaltarifen“ nicht nur durch Anmietung am selben Tag zu schlussfolgern, sondern nur anhand zu beweisender Umstände des Einzelfalles.