BGH, VI ZR 216/05 vom 13.03.2007

Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem eingeschalteten Warnblinklicht eine Reaktionsaufforderung für andere Verkehrsteilnehmer ausgeht, die Geschwindigkeit zu verlangsamen und sich bremsbereit zu halten.

Der Artikel kann hier heruntergeladen werden

 Nach oben