BGH, VI ZR 117-05 vom 09.05.2006
Zur Frage der Erforderlichkeit eines Mietwagentarifs im Rahmen der Schadensabrechnung, wenn der Autovermieter nicht zwischen Unfallersatztarif und Normaltarif unterscheidet.
Zur Frage der Erforderlichkeit eines Mietwagentarifs im Rahmen der Schadensabrechnung, wenn der Autovermieter nicht zwischen Unfallersatztarif und Normaltarif unterscheidet.