Argumente gegen die Internet-Screenshots der Versicherer: Nutzungseinschränkung Kilometer

Die Liste von Antworten auf diese Frage ist lang: „Warum sind die Screenshots kein Argument gegen die Mietwagenabrechnung und die Pflicht des Versicherers, diese zu bezahlen?“

Hier das Argument „Kilometerbeschränkung“:

Screenshots enthalten meist eine Nutzungseinschränkung bis zu einem bestimmten Kilometerverbrauch. Das ist Geschädigten nicht zumutbar, denn diese können mit ihrem eigenen Fahrzeug spontan so weit fahren, wie sie möchten.
Ob die enthaltene Distanz ausgereicht hätte, ist nicht relevant, weil das erst hinterher feststellbar ist.

Zitat Amtsgericht Königswinter 15 C 68/24 vom 07.02.2025:

„Soweit die Beklagte in der Klageerwiderung drei Internetangebote namhafter Autovermietungen vorlegt, welche einen deutlich unter dem hier geltend gemachten Mietpreis ausweisen, begründet auch dies hier keine hinreichende Erschütterung der Schwacke-Liste als Schätzgrundlage. (…) Zwei der drei Angebote weisen zudem nur beschränkte Kilometer auf, welche im Ergebnis zwar ausreichend gewesen wären, dies lässt sich aber erst aus der Sicht ex-post feststellen. Zum Zeitpunkt der Anmietung muss sich der Geschädigte nicht auf einen nur beschränkte Kilometerlaufleistung verweisen lassen.

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